Streichhölzer

Sonderformate Streichhölzer/Zündhölzer bedrucken
Bild Streichholzschachteln Art. 130
Art. 130
Streichholzschachtel
Maß: 56 x 18 x 18 mm
Inhalt: ca. 18-20 Hölzer
Länge Hölzer: 47 mm
Farbe Hölzer: natur
Druck: 1- bis 4- Farbdruck (CMYK), Pantone
Mindestmenge: 1.000 St.
BIld Streichholzschachteln Art. 132
Art. 132
Streichholzschachtel
Maß: 55 x 25 x 25 mm
Inhalt: ca. 14-16 Hölzer
Länge Hölzer: 47 mm
Farbe Hölzer: natur
Druck: 1- bis 4- Farbdruck (CMYK), Pantone
Mindestmenge: 1.000 St.
Bild Streichholzschachteln Art. 136
Art. 136
Streichholzschachtel
Maß: 59 x 35 x 15 mm
Inhalt: ca. 38-40 Hölzer
Länge Hölzer: 47 mm
Farbe Hölzer: natur
Druck: 1- bis 4- Farbdruck (CMYK), Pantone
Mindestmenge: 1.000 St.
Streichholzschachteln Zylinder Art. 863
Art. 863
Streichholzschachtel
Zylinder
Maß: 60 x 25 mm / 60 x 32 mm
120 x 32 mm
Farbe Hölzer: natur
Druck: 1- bis 4- Farbdruck (CMYK), Pantone
Mindestmenge: 1.000 St.


Hinweis zur Lagerung:

Gelagert setzen die Zündhölzer keinen giftigen Rauch und keine brennbaren Gase frei. Die Zündhölzer entzünden sich nicht spontan, obwohl dies passieren kann, falls sie unsachgemäß behandelt werden. Die Anforderungen in Bezug auf die Handhabung und Lagerung werden erstellt, um die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs oder einer Ausbreitung von Feuer zu minimieren. Die Zündhölzer müssen an einem trockenen und mäßig warmen Ort gelagert werden, weit entfernt von Zündquellen und anderen sehr leicht entzündbaren Produkten. Sie dürfen nicht in einer Höhe über 4,60 Meter gelagert werden. Ein Fall aus einer größeren Höhe könnte zum Entzünden des Produkts führen. Um das Produkt herum muss ein geeigneter Bereich bestehen, um die Gefahr von Beschädigungen aufgrund von Stößen, zum Beispiel durch Gabelstapler zu reduzieren. Beachten Sie bitte, dass das Entzünden der Zündhölzer in einer intakten und geschlossenen Dose, einem intakten und geschlossenen Karton oder einem intakten und geschlossenen Verkaufsständer von selbst erlischt, da die Sauerstoffzufuhr in dem geschlossenen Paket unzureichend ist. Die Gefahr von Verbrennungen besteht nur, wenn die Verpackungseinheit, die brennt, offen ist. Bei sachgemäßer Verwendung sind keinerlei besondere Maßnahmen erforderlich. Von Zündquellen fern halten - nicht Rauchen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. An einem kühlen und trocken Ort lagern.

gem. EG- Verordnung 1907/2006